Start.in.RLP

Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz

 

 

Liebe Interessenten,

 

das Programm wird auch in 2023 fortgeführt werden. Alle News dazu finden Sie auf der Webseite von gruenden.rlp.de.

Bitte beachten Sie dass die aktualisierte Webseite des Ministeriums erst ab Anfang Februar 2023 zur Verfügung steht.

 

Ihre Koordinationsstelle für das Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz 

 


Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz 2023

ACHTUNG - Neue Anträge sind ab dem 1. Februar 2023 möglich

Auf dieser Seite erhalten Sie einen Überblick über das Programm Start.in.RLP, dem Gründungsstipendium Rheinland-Pfalz des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zur Wiederbelebung der Gründungslandschaft in Rheinland-Pfalz. Antragsfrist 1. Februar 2023 - 31. März 2023.

Inhalt und Ziele

Start.in.RLP soll die Konkretisierung von Gründungsvorhaben ermöglichen und Gründende begleiten, ihre Geschäftsidee in einem innovativen, kreativen Technologiebereich oder in Bezug auf neue innovative Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Produktion weiterzuentwickeln und zum Erfolg zu bringen.

Unterstützung soll es dabei insbesondere bei der Fortschreibung eines tragfähigen Business- und Finanzplans, der Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen sowie bei den ersten Schritten in Richtung Markterschließung geben.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Die maximale Höhe des Zuschusses beträgt pro Gründendem 1.000 Euro (brutto) / Monat für max. 12 Monate.

Wer wird gefördert?

Bewerben können sich Gründende, deren Gründung max. 12 Monate zum Zeitpunkt des Antrags zurückliegt oder die noch nicht gegründet haben. Die Gründung des Unternehmens muss spätestens drei Monate nach der Bewilligung erfolgen. Gründende, die in der Vergangenheit bereits für ein Gründungsvorhaben das Gründungsstipendium RLP erhalten haben, können nicht erneut gefördert werden. Unternehmenssitz sowie Wohnsitz der Gründenden muss in Rheinland-Pfalz liegen, sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Alle weiteren Details zur Förderfähigkeit finden Sie auf der Webseite des MWVLW.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Zuwendung ist die Förderung von innovativen, kreativen, nachhaltigen, sozialen Gründungs-Vorhaben. Hierbei soll auch die Erschließung neuer Märkte und Kundengruppen, sowie die Entwicklung von neuen Geschäftsmodellen gefördert werden. Förderfähig sind Gründungen, die mindestens einen der nachfolgend genannten Punkte zum Gegenstand haben:

  • die Entwicklung von Produktion, Produkten oder Verfahren, die neu oder verglichen mit dem Stand der Technik wesentlich verbessert sind oder
  • neue Dienstleistungen, Geschäftsmodelle oder Vertriebskanäle, die einen deutlichen Kundennutzen und Alleinstellungsmerkmale auf einem mindestens regionalen Markt erwarten lassen

Die Geschäftsidee muss zudem nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen lassen.

Ablauf der Bewerbung

Erste Anlaufstelle für die Gründenden ist ein akkreditiertes Netzwerk. Die Liste der akkreditierten Netzwerkpartner finden Sie auf der Webseite von gründen.rlp.de. Dort finden Sie auch alle weiteren Informationen rund um Inhalt und Ablauf des Programms.


KONTAKT Zur koordinationsstelle für das Gründungsstipendium Rheinland-pfalz

Dr. Joachim Andreas Dörr

E-Mail: startinrlp@img-rlp.de