REALISIERUNG VON INNOVATIONEN
AUS HOCHSCHULEN
Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird es immer wichtiger, ihre Forschungsergebnisse durch Schutzrechte zu sichern und sie einer Anwendung in der Wirtschaft zuzuführen. Um den Hochschulen die Möglichkeit zu einem stärkeren Engagement für die schutzrechtliche Sicherung von Hochschulergebnissen zu geben, und um sie an wirtschaftlichen Erfolgen zu beteiligen, wurde das Hochschullehrerprivileg bei der Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes fallengelassen. Seit dem 7. Februar 2002 sind nun alle Erfinder an den Hochschulen – Professoren, Dozenten sowie wissenschaftliche Angestellte – gleichgestellt und müssen ihre Erfindungen ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung melden.
Die IMG unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Erfindungsfragen aktiv durch:
Wenn Sie als Beschäftigter einer Hochschule eine Erfindung gemacht haben, so können Sie für die Meldung der Erfindung an Ihrer Hochschule den Erfindungsmeldebogen verwenden.
Umfassende Informationen zum Thema Hochschulerfindungen vermittelt Ihnen die „Patentfibel“, die unter dem Dach der Transfer Allianz gemeinsam von mehreren Patentverwertungsagenturen erstellt wurde. Die speziell bei computerimplementierten Erfindungen – umgangssprachlich oft auch „Softwarepatente“ genannt – zu beachtenden Besonderheiten werden in der Broschüre „Software + Patente“ erläutert, die von der Provendis GmbH erarbeitet wurde. Eine weitere Broschüre der Provendis GmbH, „Medizin + Patente“ geht auf die Spezifika von Schutzrechten für biotechnologische, pharmazeutische und medizinische Erfindungen ein.