Angebote für Hochschulen und Forschungseinrichtungen

REALISIERUNG VON INNOVATIONEN 
AUS HOCHSCHULEN

Für Hochschulen und Forschungseinrichtungen wird es immer wichtiger, ihre Forschungsergebnisse durch Schutzrechte zu sichern und sie einer Anwendung in der Wirtschaft zuzuführen. Um den Hochschulen die Möglichkeit zu einem stärkeren Engagement für die schutzrechtliche Sicherung von Hochschulergebnissen zu geben, und um sie an wirtschaftlichen Erfolgen zu beteiligen, wurde das Hochschullehrerprivileg bei der Novellierung des Arbeitnehmererfindergesetzes fallengelassen. Seit dem 7. Februar 2002 sind nun alle Erfinder an den Hochschulen – Professoren, Dozenten sowie wissenschaftliche Angestellte – gleichgestellt und müssen ihre Erfindungen ihrer Hochschule oder Forschungseinrichtung melden.

 

 

Die IMG unterstützt Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Erfindungsfragen aktiv durch:

  • Hilfe bei der Herausarbeitung erfinderischer Lösungen aus Forschungsergebnissen
  • Betreuung und Beratung von Erfindern
  • Interne Einschätzung von Erfindungen hinsichtlich der Patentfähigkeit und ihrer Vermarktungschancen, Empfehlungen an die Hochschule / Forschungseinrichtung zu Inanspruchnahme oder Freigabe
  • Ausarbeitung geeigneter Patentierungsstrategien und schutzrechtliche Sicherung von Erfindungen in Zusammenarbeit mit Patentanwälten
  • Erarbeitung und Umsetzung geeigneter Verwertungsstrategien, Identifizierung von und Kontaktaufnahme zu potenziellen Lizenznehmern
  • Gestaltung und Verhandlung von Lizenzverträgen, Überwachung der Lizenzverträge und Einnahme der Lizenzerlöse, Weiterleitung der Lizenzeinnahmen an die Forschungseinrichtungen

Wenn Sie als Beschäftigter einer Hochschule eine Erfindung gemacht haben, so können Sie für die Meldung der Erfindung an Ihrer Hochschule den Erfindungsmeldebogen verwenden.

 

Umfassende Informationen zum Thema Hochschulerfindungen vermittelt Ihnen die „Patentfibel“, die unter dem Dach der Transfer Allianz gemeinsam von mehreren Patentverwertungsagenturen erstellt wurde. Die speziell bei computerimplementierten Erfindungen – umgangssprachlich oft auch „Softwarepatente“ genannt – zu beachtenden Besonderheiten werden in der Broschüre „Software + Patente“ erläutert, die von der Provendis GmbH erarbeitet wurde. Eine weitere Broschüre der Provendis GmbH, „Medizin + Patente“ geht auf die Spezifika von Schutzrechten für biotechnologische, pharmazeutische und medizinische Erfindungen ein.